Frage 1

Alle Arbeitnehmer sind unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt, versichert. Darum kümmert sich Ihr Arbeitgeber automatisch und er ist gesetzlich verpflichtet dazu! Auch wer ein Praktikum absolviert oder geringfügig beschäftigt ist, steht unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit.